Grundsätzlich unterscheidet man zwischen den drei Wohnformen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim. Die Begriffe werden heutzutage jedoch meist synonym verwendet. Da moderne Einrichtungen häufig alle drei Heimtypen unter einem Dach vereinen, kann einer klaren Trennung der Wohnformen keine besondere Wichtigkeit mehr zugeschrieben werden. Einen wichtigen Unterschied hingegen gibt es zwischen den Einrichtungen, die dem Heimgesetz unterstellt sind und anderen Formen, die dem Mietrecht unterliegen, wie zum Beispiel dem Betreuten Wohnen.
In einem Pflegeheim wohnen pflegebedürftige Menschen, die in einem hohen Maße Unterstützung bei der Grundpflege und Hauswirtschaft durch professionelle Pflegekräfte benötigen. Die Betreuung wird rund-um-die-Uhr sichergestellt. Die Versorgung erfolgt meist vollstationär, das bedeutet, dass die zu pflegende Person dauerhaft in der Einrichtung wohnt. Neben der vollstationären Aufnahme in ein Pflegeheim wird teilweise auch die Möglichkeit der teilstationären Versorgung angeboten, dabei hält sich die Peron ausschließlich tagsüber oder nachts in der Einrichtung auf. Heutzutage sind die Pflegeheime überwiegend mit Einzelzimmern ausgestattet, aber auch Doppel- und Mehrbettzimmer sind vorhanden. Es werden vereinzelt zusätzlich Pflegeappartments angeboten, in denen die Möglichkeit besteht zusammen mit seinem Partner einzuziehen. Einige Heime haben sich auf die Betreuung und Pflege bestimmter Krankheitsbilder, wie z.B. Demenz oder Wachkoma, spezialisiert.
Das Maß der Unterstützung wird für jeden Bewohner von den ausgebildeten Mitarbeitern des Heimes individuell ermittelt. Dabei wird nach dem Grundsatz der aktivierenden Pflege, soviel Unterstützung wie nötig, aber so wenig wie möglich zu leisten, vorgegangen. So werden die Fähigkeiten, die der pflegebedürftige Mensch mitbringt, gefördert und es kann gleichzeitig eine optimale Betreuung erreicht werden. Das Ziel der Pflegenden ist es dem Bewohner trotz seiner Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Häufig gibt es ein Zusatzangebot in den Pflegeheimen, wie zum Beispiel ein therapeutisches Programm oder auf die Bewohner abgestimmte Freizeitaktivitäten, an denen sie auf eigenen Wunsch teilnehmen können.
Heimentgelt setzt sich aus den Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Einrichtung zusammen und hängt von dem jeweiligen Pflegegrad des Bewohners ab. Die Pflegekasse trägt einen Teil der Kosten, in dem sie eine Pauschale abhängig von dem Pflegegrad an das Pflegeheim zahlt. Der Restbetrag muss von der Person selbst getragen werden oder kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt gezahlt werden.Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin