Vollzeitpflege bedeutet die Pflege innerhalb eines Altenheimes oder eines Pflegeheimes mit einer Betreuung von professionellen Pflegekräften. Hier besteht eine 24-Stunden-Betreuung in Einzel- oder Doppelzimmern. Die stationären Einrichtungen in Deutschland unterliegen dem gültigen Heimgesetz.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
« Verhinderungspflege Wachkoma »SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?
„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“
Lotte R., Düsseldorf