Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegekasse

In Deutschland sind die Pflegekassen seit 1995 Träger der Pflegeversicherung und somit die 5. Säule der Sozialversicherung. Jede Krankenkasse hat unter dem eigenen Dach eine Pflegekasse eingerichtet, die eine rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts ist. Die Verwaltung erfolgt über die Organe der Krankenversicherung, diese erhält dafür eine Ausgleichszahlung. Jedes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist gleichzeitig versicherungspflichtig in der angegliederten Pflegekasse.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI regelt die Belange der Pflegeversicherung. Sie ist als Kernsicherungssystem angelegt, das bedeutet, dass die Pflegekasse einen pauschalierten Betrag abhängig vom Pflegegrad und Art der Versorgung übernimmt. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt der Versicherte selbst oder unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt. Siehe auch Kosten ambulanter Pflege, Kosten stationärer Pflege

Zu den Aufgaben der Pflegekasse gehören unter anderem: - Leistungserbringung im Rahmen des SGB XI, wie Sach- und Geldleistungen zur Sicherstellung der Pflege gewähren - Entscheidung über einen Pflegegrad mit Hilfe eines Gutachtens des MDK - Beratung und Aufklärung der Versicherten - Schulungen und andere Angebote für pflegende Angehörige - auf eine flächendeckende Versorgungsstruktur hinwirken

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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“

Karl-Heinz T., Berlin

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