Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Kosten Pflegeheim / vollstationäre Pflege

Die Frage "Was kostet ein Altenheim?" ist sehr wichtig vor dem Heimeinzug. Sich vorher ausreichend über Heimentgelte und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren ist unumgänglich und kann Ängste verhindern. Die Pflegegrad bestimmt die Höhe der stationären Kosten am meisten, da mit einem höheren Pflegegrad das Altenheim auch von einem höheren Pflegeaufwand ausgehen muss, erhöhen sich die Kosten für das Pflegeheim mit dem Pflegegrad. Das Heimentgelt für ein Altenheim setzt sich aus drei Teilen zusammen, dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Auch sind zusätzliche Ausgaben für zum Beispiel ein Einzelzimmer oder gewählte Komfortleistungen üblich und sollten einberechnet werden. Die Pflegekasse zahlt eine Pauschale, der Höhe abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad des Bewohners ist, direkt an das Altenheim. Dieser Betrag deckt die Kosten für den Pflegesatz, der sich aus dem geleisteten Pflegeaufwand, der medizinischen Behandlungspflege und der soziale Betreuung zusammensetzt.

Höhe der Leistungen der Pflegekasse pro Monat:
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro

Eigenanteil und Finanzierung

Zu den Kosten, die Sie selbst tragen müssen, gehören die Kosten für die Unterkunft (Zimmermiete) und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Diese Kosten variieren stark von Einrichtung zu Einrichtung, was auch häufig mit der Lage und Ausstattung des Seniorenheimes zusammenhängt. Diesen der Teil der Pflegeheimkosten hat der Bewohner selbst als Eigenanteil zu tragen. Kann der Bewohner den Eigenanteil nicht selbst leisten, wird geprüft, ob die engsten Verwandten für die Kosten aufkommen können. Ist auch dies nicht möglich übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten. Die Investitionskosten können unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Kreis getragen werden. Diese Leistung muss dort beantragt werden und nennt sich Pflegewohngeld.

Fallbeispiel : Pflegegrad 3 Pflegebedürftiger: Mannfred May
  • Benötigt Übernahme in der Grundpflege und Medikamentengabe
  • Pflegegrad 3
Pflegeperson: keine
  • keine Angehörigen mehr vorhanden
Altenpflegeheim: St. Jochen Stift
  • Grundpflege: viel Hilfe bei der Körperpflege und Förderung der Mobilität
  • Aktivitäten während des Tages
  • Unterkunft im Einzelzimmer inklusive regelmäßiger Mahlzeiten
Die folgenden Eurowerte sind fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Berechnung der Kosten:
Kosten für die Pflege 1.884,21 €
Kosten für Unterkunft & Verpflegung 710,31 €
Investitionskosten 311,20 €
Einzelzimmerzuschlag 228,76 €
Gesamtkosten pro Monat 3134,48 €
Erstattung durch die Pflegekasse 1.262,00 €
Eigenanteil pro Monat 1.872,48 €
Den Restbetrag der Pflegeheimkosten muss Herr May von seinem monatlichen Einkommen oder aus eventuell vorhandenem Vermögen bezahlen. Sollte Herr May finanziell dazu nicht in der Lage sein, muss die Sozialhilfe für die restlichen Kosten aufkommen.  

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