Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen, sowie über Gesundheitszustände erstellt werden. Der MDK erstellt, auf Grund eines Auftrages von der Pflegekasse, bei einem Hausbesuch ein Gutachten über den Hilfebedarf des Antragstellers und lässt dies dann der zuständigen Pflegekasse zukommen. Die entscheidet dann auf der Grundlage des ausführlichen Gutachtens über die Genehmigung des Pflegegrades.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
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„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“
Annemie R., Koblenz