Die Benotung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurde mit der Pflegereform 2008 eingeführt. Das Ziel der MDK-Pflegenoten ist es, die Qualität und die Transparenz im Bereich der ambulanten und stationären Pflege zu erhöhen und den Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen ein standardisiertes Vergleichsinstrument für Pflegeleistungen zu schaffen.
(Quelle: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
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„Bevor ich beim Deutschen Pflegering anrief, wusste ich gar nicht, was das Richtige für meine Großmutter ist. Nach dem Telefonat mit der Pflegeberaterin bin ich nun sicher, mit der ambulanten Pflege, die beste Unterstützung gefunden zu haben.“
Kerstin P., Nürnberg