Ist ein pflegebedürftiger Mensch auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen, kann diese aber nicht selbständig durchführen, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Die Mitarbeiter unterstützen den Pflegebedürftigen Menschen dann bei der Einnahme oder Verabreichnung der Medikamente. Die Hilfeleistungen können sich von der Bereitstellung eines Wochendispensers (Tabletten-Organisierer) bis hin zur Verabreichung von Insulinspritzen erstrecken. Liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, kann der Pflegedienst diese Leistung direkt über die zuständige Krankenkasse abrechnen.
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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin