Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegehilfsmittelverzeichnis

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird von den Spitzenverbänden der deutschen Pflegekassen erstellt und ist ein detaillierter Katalog aller Pflegehilfsmittel. Er gibt Aufschluss darüber, welche Hilfsmittel die Pflegekassen bezahlen oder leihweise überlassen werden können und somit gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist dem Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung in Anlage beigefügt und wird ständig überarbeitet. Das ist wichtig, da laufend neue oder verbesserte Hilfsmittel auf den Markt kommen. Generell wird unterschieden zwischen Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, zum Beispiel Inkontinenzmaterial, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel und technischen Hilfsmitteln, wie Pflegebetten, Rollstühle oder Notrufsysteme. Bei technischen Hilfsmitteln ist eine Zuzahlung des Versicherten in Höhe von 10%, maximal jedoch 25,00 Euro erforderlich. Für verliehene Hilfsmittel, wie oft Pflegebetten, fällt keine Zuzahlung an. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden mit bis zu 40,00 Euro im Monat bezuschusst. Produktkategorien im Pflegehilfsmittelkatalog:

  • Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern
  • Hilfsmittel, die für die Körperpflege/Hygiene benötigt werden
  • Hilfsmittel, die eine selbständige Lebensführung/Mobilität unterstützen oder gewährleisten
  • Hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • Hilfsmittel zum Verbrauch
  • Sonstige

Auszug aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis:

Beispiel 1: saugende Bettschutzeinlagen (Matratzenschutz)

Gruppe: 54 - Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Ort: 45 - Pflegebereich
Untergruppe: 01 - Saugende Bettschutzeinlagen
Art: 0 - Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, verschiedene Größen
Definition: Pflegebedürftige haben im Rahmen des § 40 SGB XI u.a. Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Hierbei handelt es sich um solche, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können und in der Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet sind. Die Dauer der Benutzung ist dabei unerheblich. Zum Verbrauch bestimmte, am Pflegebedürftigen anzuwendende Pflegehilfsmittel sind z.B. Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen.Zum Verbrauch bestimmte Produkte, die keine Leistungen der GKV (Fingerlinge) sind, können jedoch zu Lasten der Pflegeversicherung abgegeben werden.Pflegekassen, Leistungserbringer und Pflegebedürftige sind gehalten, alle in Frage kommenden Einsparungsmöglichkeiten zu nutzen (z.B. Direktbezug vom Hersteller, Aushandlung von Rabatten). Die Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen für den Pflegebedürftigen monatlich den Betrag von 60,00 DM (31,00 €) nicht übersteigen (vgl. Vorspann zum Pflegehilfsmittelverzeichnis).
Indikation: nicht besetzt
Merkmale: Keine Einzelproduktauflistung, Abrechnung über Pauschale.

Beispiel 2: Pflegebett (Krankenbett)

Gruppe: 50 - Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Ort: 45 - Pflegebereich
Untergruppe: 01 - Pflegebetten
Art: 0 - Pflegebetten, manuell verstellbar
Definition: Manuell verstellbare Pflegebetten sind in der Liegehöhe und an Kopf- und Fußteil unabhängig voneinander verstellbar. Teilweise können einzelne Verstellfunktionen motorisch unterstützt werden. Es sind Rollen zur Fahrbarkeit des Bettes vorhanden. Die Höhenverstellbarkeit erleichtert das Verlassen des Bettes in den Stand oder in den Rollstuhl und umgekehrt. Zur Ausstattung mit Matratzen siehe Definition und Indikationsbereiche dieser Produktgruppe. Diese Produkte sind vorrangig leihweise abzugeben.
Indikation: Manuell bedienbare Pflegebetten entlasten den Pflegenden durch ihre Verstellmöglichkeiten bei der Pflege nicht mehr spontan mobiler, über weite Teile des Tages bettlägeriger Pflegebedürftiger, wenn die Pflege ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muß. Dabei muß der Pflegebedürftige noch selbst den Oberkörper anheben können, um die manuelle Verstellung der Liegefläche zu erleichtern oder diese noch selbst vornehmen zu können.
Merkmale: Zerlegbares Bett mit 3-geteilten Drahtgitterliegefläche (90 x 200 cm), Kopfteil- und Liegehöhenverstellung des Bettes wird durch Gasdruckfedern unterstützt. Die Fußteilverstellung erfolgt über eine Rasterverstellung. Die Laufrollen des Bettes werden einzeln festgestellt

Beispiel 3: Hausnotruf

Gruppe: 52 - Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
Ort: 40 - häuslicher Bereich
Untergruppe: 01 - Notrufsysteme
Art: 1 - Hausnotrufsysteme, angeschlossen an Zentrale
Definition: Hausnotrufsysteme - angeschlossen an eine Zentrale - sind elektronische Meldesysteme, die bei Abgabe eines Notrufes über das öffentliche Fernsprechnetz eine Verbindung mit einer Hausnotrufzentrale herstellen. Sie bestehen aus einem Hausnotrufgerät und einem Funksender (sog. Funkfinger). Der Funksender wird als Armband, Clip oder Kette getragen und reagiert auf Knopfdruck oder Zug an einer Schnur. Auch wenn der Notrufende selbst nicht mehr sprechen kann, senden die Hausnotrufgeräte eine eindeutige Kennung an den Notrufempfänger, um eine Identifizierung des Notrufenden zu ermöglichen. Bei Alarmauslösung identifiziert sich das Hausnotrufgerät selbst. Es wird eine Sprechverbindung zum Notrufempfänger hergestellt. Ein Mikrofon und ein Lautsprecher im Hausnotrufgerät ermöglichen den Freisprechbetrieb, mit dessen Hilfe auch bei aufgelegtem Hörer Kontakt mit dem angewählten Helfer aufgenommen und dessen Antwort verstanden werden kann. Gleichzeitig ist der Angerufene in der Lage, über das Telefon in den Raum "hinein zu rufen". Die Hausnotrufzentrale muss insbesondere folgende Daten des Pflegebedürftigen mit dessen Einverständnis gespeichert haben: -Name und Adresse -Telefonnummer -Informationen über die Grunderkrankungen, auch z.B. über notwendige Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen -Informationen über nahe Angehörige und Nachbarn, die ggf. im Notfall zu benachrichtigen sind und unmittelbar Hilfe leisten können - Angaben, wo sich die Haus-/Wohnungsschlüssel befinden -Name und Anschrift sowie Telefonnummer des behandelnden Arztes -ggf. Einverständnis zur Raumüberwachung Bei einer Alarmmeldung an eine Hausnotrufzentrale erscheinen auf dem Monitor eines Computers die in der Hausnotrufzentrale gespeicherten Daten des Pflegebedürftigen. Wenn eine Änderung der o.g. Daten eingetreten ist, ist eine entsprechende Mitteilung seitens des Pflegebedürftigen an die Hausnotrufzentrale abzugeben. Die vorliegenden Daten und der Maßnahmenplan sind mit dem Pflegebedürftigen abzusprechen und entsprechend anzupassen. Die notwendigen, vorher vereinbarten Maßnahmen können dann bei einer Alarmauslösung situationsangemessen umgehend eingeleitet werden. Alle Hausnotrufgeräte verfügen über einen Selbsttest, der mindestens einmal wöchentlich alle Funktionen überprüft. In der Regel wird zwischen dem Pflegebedürftigen und der Hausnotrufzentrale eine tägliche Rückmeldung über eine entsprechende Taste am Hausnotrufgerät vereinbart. Unterbleibt diese zur verabredeten Zeit, werden die von der Hausnotrufzentrale zuvor abgestimmten Aktivitäten ergriffen. Hausnotrufsysteme sind vorrangig leihweise abzugeben.
Indikation: Hausnotrufsysteme kommen in Frage bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürftigen, die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes jederzeit der Eintritt einer derartigen Notsituation erwartet werden kann. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen/geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbständig abzusetzen.
Merkmale: Sonstiges Notrufgerät als Zusatzgerät zum vorhandenen Telefon, Nachrichtenübermittlung an Cityrufempfänger etc. möglich
(Quelle: Pflegehilfsmittelverzeichnis" Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV- Spitzenverbandes) Link zum Pflegehilfsmittelverzeichnis: Hier klicken

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