Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Altenheim

Ein Altenheim ist das mittlere Glied der ehemals drei nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit unterteilten Wohnformen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim. Weitere Synonyme sind:  Seniorenresidenz, Seniorenwohnanlage und Wohnstift. Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Heimtypen ist jedoch in der heutigen Zeit überholt, da viele Einrichtungen alle drei Formen in einem Haus anbieten. Wichtiger ist hingegen, ob eine Einrichtung dem Heimgesetz unterliegt oder dem normalen Mietrecht, wie zum Beispiel das Betreute Wohnen.

In einem Altenheim wohnen Senioren oder ältere Menschen, die mit der Führung eines eigenen Haushaltes nicht mehr allein zurechtkommen, aber nicht zwingend einen Pflegebedarf in der Grundpflege haben. So eignen sich Altenheime insbesondere für Menschen, die auf Grund ihres Hilfebedarfs nicht mehr zu Hause leben können. Sie bieten eine Möglichkeit der sicheren Unterbringung, in der aber das selbstbestimmte Leben überwiegt. Die Bewohner führen keinen eigenen Haushalt, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie die Verpflegung und die Reinigung des Zimmers, werden vom Personal der Einrichtung übernommen. Meist werden zusätzlich umfassende Leistungen in der Grundpflege durch Fachpersonal angeboten, so dass auch schwerpflegebedürftige Personen in einem Altenheim betreut werden können. Die Menschen werden in den meisten Fällen vollstationär versorgt, indem sie dauerhaft in die Einrichtung einziehen. Daneben bieten Altenheime und spezialisierte Anbieter auch eine Tages- oder seltener Nachtpflege an, sowie in vielen Heimen zusätzliche Plätze für Kurzzeitpflege. Ein Zusatzangebot mit verschiedensten Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel Ausflüge, Lesezirkel oder Bingo-Abende, ist in den meisten Altenheimen vorhanden. Es werden seit September 2019 hauptsächlich Einzelzimmer und gelegentlich noch Doppelzimmer angeboten. In manchen Einrichtungen ist auch die Anmietung eines Appartements möglich.

Die Finanzierung des Heimentgeltes erfolgt, wenn eine Pflegegrad vorhanden ist, über eine Pauschale der Pflegekasse. Die Restkosten zahlt der Pflegebedürftige selbst und dessen Angehörigen oder unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt. Grundsätzlich gilt: Die Eigenanteile sind für alle Bewohner eines Pflegeheims ab dem Pflegegrad 2 bis 5 identisch.

42.339 €1.775 €52.570 €2.005 €
Pflegegrad Durchschnittliches Heimentgelt Pflegekassen Pauschale
1 Vollzahler 125€
2 1.334 € 770 €
3 1.827 € 1.262 €
Werte sind monatlich dargestellt und dienen lediglich zur groben Orientierung.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

« »

SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?

Jetzt testen

STIMMEN VON MITARBEITERN

„So schnell einen Kurzzeitpflegeplatz für meinen Vater zu bekommen, hielt ich in meiner Region für unmöglich. Das Team vom Deutschen Pflegering hat es geschafft. Vielen Dank noch mal, Sie haben mir wirklich sehr geholfen.“

Karin H., Chemnitz

FIRMENKUNDEN

Kontakt

close
BESCHÄFTIGTE
phone
+49 40 228 539 720
ARBEITGEBER
phone
+49 40 228 539 722