Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Heimentgelt

Die Frage nach dem Heimentgelt und der Finanzierung stellt sich vor einem Heimeinzug. Es ist wichtig sich vorher gut zu Informieren, welche Kosten im Pflegeheim auf einen zukommen und welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt. Die Pflegegrad hat die größten Auswirkungen auf die Höhe des Heimentgeltes, da mit einem höheren Pflegegrad das Altenheim auch von einem höheren Pflegeaufwand ausgehen muss, erhöhen sich die Kosten für das Pflegeheim mit dem Pflegegrad. Das Heimentgelt für die stationäre Pflege setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen, dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Auch sind zusätzliche Kosten für zum Beispiel ein Einzelzimmer oder gewünschte Komfortleistungen üblich und sollten bedacht werden. Die Pflegekasse zahlt einen pauschalen Betrag direkt an das Altenheim. Der Pflegegrad bedingt die Höhe der Leistung. Diese Pauschale deckt die Kosten für den Pflegesatz, der sich aus dem geleisteten Pflegeaufwand, der medizinischen Behandlungspflege und der soziale Betreuung zusammensetzt.

Höhe der Leistungen der Pflegekasse pro Monat:
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro
Eigenanteil und Finanzierung

Abgesehen vom Pflegesatz kommen noch die Kosten für Unterkunft (Zimmermiete) und Verpflegung, sowie die Investitionskosten auf den Bewohner zu. Diese Kosten können von Einrichtung zu Einrichtung stark variieren, das liegt z.B. an der Lage und Ausstattung des Seniorenheimes. Diesen der Teil der Pflegeheimkosten hat der Bewohner selbst zu tragen, es ist also der Eigenanteil. Kann der Bewohner den Eigenanteil nicht selbst leisten, wird geprüft, ob die engsten Verwandten für die Kosten aufkommen können. Ist auch dies nicht möglich übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten. Die Investitionskosten können unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Kreis getragen werden. Diese Leistung muss dort beantragt werden und nennt sich Pflegewohngeld.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

« »

SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?

Jetzt testen

STIMMEN VON MITARBEITERN

„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“

Lotte R., Düsseldorf

FIRMENKUNDEN

close
phone_in_talk
Beschäftigte

+49 40 228 539 720

headset_mic
Arbeitgeber

+49 40 228 539 722

Jetzt den Deutschen Pflegering für Ihr Unternehmen testen!

Mit Absenden der Anfrage akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Oder rufen Sie an:
Beschäftigte: 040 228 539 720
Arbeitgeber: 040 228 539 722