Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Kosten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Mit dem erhöhten Alter verändern sich auch die Bedürfnisse in Bezug der Wohnumgebung. Deshalb ist es oftmals angebracht die Wohnung altersgerecht umzugestalten. Dies ist tlw. mit einem nicht unerheblichen Kostenfaktor verbunden. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt können Leistungen aus der Pflegekasse beantragt werden.

Es gibt einige Vorkehrungen um eine Wohnung den veränderten Umständen entsprechenden anzupassen. Einige, wie z. B. platzschaffen durch freiräumen der Wege, Sturzgefahrminderung durch entfernen von freiliegenden Teppichen, haben einen nicht so hohen Kostenfaktor und sind nicht bezuschussbar. Andere wiederum, wie Badewanneneinstiegshilfe, können von der Pflegekasse bezuschusst werden. Dabei werden die einzelnen Vorkehrungen begrifflich zu einer „wohnunumfeldverbessernde Maßnahme“ zusammen gefasst und der Zuschuss beträgt höchstens 4.000 € je Maßnahme (nach § 40 SGB –XI). Die Grundlage ist, dass durch die Umbaumaßnahmen eine häusliche Pflege erleichter, erst ermöglicht werden kann oder ein selbständiges Leben erneut möglich ist. Damit ist die Notwendigkeit ein ausschlagebenes Kriterium. Der Eigenanteil ist von folgenden Faktoren abhängig: Kosten des Umbaus, Einkommen des Pflegebedürftigen. Wenn die Maßnahme unter 4.000 € kostet liegt der Eigenanteil bei 10 %, dabei darf dies nicht über 50 % des monatlichen Bruttoeinkommens liegen. Alles was über dem Zuschuss liegt, muss selbst getragen werden.

Um die Zuschüsse erhalten zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, welcher einen Kostenvoranschlag beinhaltet. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Vor Zuschussfreigabe prüft der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Notwendigkeit. Bei Mietobjekten ist zu berücksichtigen, dass der Vermieter speziell den in die Bausubstanz eingreifenden Maßnahmen zustimmt. Dies muss der Antragsteller selbst regeln. Ein erneutes Anrecht auf den Zuschuss ist erst bei Veränderung der Pflegesituation (mit erhöhtem Pflegegrad) gegeben. Das Ziel ist es das Leben im eigenen Haushalt so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Daneben können Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragt werden. Im Vergleich siehe hierzu: Hilfsmittelverzeichnis und Pflegehilfsmittelkatalog.

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