Der Sozialdienst im Krankenhaus ist eine Form der Sozialarbeit, in der Patienten über Leistungen verschiedener Unterstützungsangebote informiert und bei deren Inanspruchnahme auf Wunsch begleitet werden. Oft geht es auch um Formen und Kosten der weiteren ambulanten oder stationären Versorgung. Ein Schwerpunkt ist die Beratung.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen der Sozialarbeit im Krankenhaus sind geregelt in:
Die Krankenkassen und die Krankenhausträger sollen zweiseitige Verträge über die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus schließen (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). Für diese Verträge sollen wiederum die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger eine Rahmenempfehlung herausgeben (§ 112 Abs. 5 SGB V).
Es sind im Besonderen zu regeln:
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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin