Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Hilfsmittelkatalog / Hilfsmittelverzeichnis

Der Hilfsmittelkatalog wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen gepflegt und stellt die Hilfsmittel dar, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 139 SGB V. Dieses Hilfsmittelverzeichnis wird ständig erneuert. Von den Pflegekassen wird auch ein entsprechendes Verzeichnis der pflegespezifischen Hilfsmittel erstellt, das Pflegehilfsmittelverzeichnis. Es ist eine Anlage zu dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel des Hilfsmittelverzeichnisses ist es eine Produkttransparenz für Ärzte, Krankenkassen, Leistungserbringer und für die Versicherten zu erreichen.

Anbieter neuer Produkte stellen einen Antrag auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Nach eingehender Prüfung der Funktionstauglichkeit und ihres medizinischen Nutzens durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) wird über die Aufnahme der neuen technischen Hilfe entschieden. Im Hilfsmittelverzeichnis werden die verschiedenen Produkte in Produktgruppen gegliedert.

Folgende Informationen enthält das Hilfsmittelverzeichnis:

  • die Indikation für eine Kostenübernahme
  • Produktbeschreibung
  • Qualitätsstandards
Zuzahlung

Bei technischen Hilfsmitteln ist eine Zuzahlung des Versicherten in Höhe von 10%, maximal jedoch 25,00 Euro erforderlich. Für verliehene Hilfsmittel, wie oft Pflegebetten, fällt keine Zuzahlung an. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden mit bis zu 40,00 Euro im Monat übernommen.

Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis: Beispiel 1: Gehhilfen
Gruppe: 10 - Gehhilfen
Ort: 46 - Innenraum
Untergruppe: 01 - Gehgestelle
Art: 0 - Gehgestelle
Definition: Gehgestelle bestehen meist aus Leichtmetall und sind mit zwei Seitenteilen und einem vorderen Verbindungsteil ausgestattet. Die Seitenteile sind jeweils mit zwei Standfüßen versehen, die mit leicht flexiblen Laufgummis bestückt sind. Beide Seitenteile sind durch Verbindungsstücke auf der Vorderseite miteinander verbunden. Dadurch entsteht ein starres Gestell, das beim Laufen jeweils Schritt für Schritt nach vorne gesetzt wird. Der Anwender bewegt sich dabei im wesentlichen immer zwischen den vier Standfüßen, wodurch eine hohe Standsicherheit gewährleistet wird. Zwei an den Seitenteilen angebrachte, höhenverstellbare Griffe dienen zum Anheben und damit zum Fortbewegen des Gehgestells. Manche Konstruktionen weisen einen Faltmechanismus zur Transporterleichterung auf.
Indikation: Bei Krankheitszuständen oder Verletzungsfolgen: - mit Störungen des Bewegungsapparates und gleichzeitiger Koordination-/Gleichgewichtsstörung, - zur Sicherung der Restgehfunktion und wenn gleichzeitig ein Gehtraining durchgeführt werden soll, wenn die Versorgung nicht durch andere Gehhilfen gewährleistet ist.
Merkmale: Starres Gehgestell aus Aluminium, mit vier Standbeinen und vier Gummikappen, Handgriffe höhenverstellbar.
(Quelle: Pflegehilfsmittelverzeichnis" Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV- Spitzenverbandes) Link zum Pflegehilfsmittelverzeichnis: Hier klicken Siehe auch Pflegehilfsmittel

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

« »

SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?

Jetzt testen

STIMMEN VON MITARBEITERN

„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“

Lotte R., Düsseldorf

FIRMENKUNDEN

Kontakt

close
BESCHÄFTIGTE
phone
+49 40 228 539 720
ARBEITGEBER
phone
+49 40 228 539 722