Der Hilfsmittelkatalog wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen gepflegt und stellt die Hilfsmittel dar, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 139 SGB V. Dieses Hilfsmittelverzeichnis wird ständig erneuert. Von den Pflegekassen wird auch ein entsprechendes Verzeichnis der pflegespezifischen Hilfsmittel erstellt, das Pflegehilfsmittelverzeichnis. Es ist eine Anlage zu dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel des Hilfsmittelverzeichnisses ist es eine Produkttransparenz für Ärzte, Krankenkassen, Leistungserbringer und für die Versicherten zu erreichen.
Anbieter neuer Produkte stellen einen Antrag auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Nach eingehender Prüfung der Funktionstauglichkeit und ihres medizinischen Nutzens durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) wird über die Aufnahme der neuen technischen Hilfe entschieden. Im Hilfsmittelverzeichnis werden die verschiedenen Produkte in Produktgruppen gegliedert.
Folgende Informationen enthält das Hilfsmittelverzeichnis:
Bei technischen Hilfsmitteln ist eine Zuzahlung des Versicherten in Höhe von 10%, maximal jedoch 25,00 Euro erforderlich. Für verliehene Hilfsmittel, wie oft Pflegebetten, fällt keine Zuzahlung an. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden mit bis zu 40,00 Euro im Monat übernommen.
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis: Beispiel 1: GehhilfenGruppe: | 10 - Gehhilfen |
Ort: | 46 - Innenraum |
Untergruppe: | 01 - Gehgestelle |
Art: | 0 - Gehgestelle |
Definition: | Gehgestelle bestehen meist aus Leichtmetall und sind mit zwei Seitenteilen und einem vorderen Verbindungsteil ausgestattet. Die Seitenteile sind jeweils mit zwei Standfüßen versehen, die mit leicht flexiblen Laufgummis bestückt sind. Beide Seitenteile sind durch Verbindungsstücke auf der Vorderseite miteinander verbunden. Dadurch entsteht ein starres Gestell, das beim Laufen jeweils Schritt für Schritt nach vorne gesetzt wird. Der Anwender bewegt sich dabei im wesentlichen immer zwischen den vier Standfüßen, wodurch eine hohe Standsicherheit gewährleistet wird. Zwei an den Seitenteilen angebrachte, höhenverstellbare Griffe dienen zum Anheben und damit zum Fortbewegen des Gehgestells. Manche Konstruktionen weisen einen Faltmechanismus zur Transporterleichterung auf. |
Indikation: | Bei Krankheitszuständen oder Verletzungsfolgen: - mit Störungen des Bewegungsapparates und gleichzeitiger Koordination-/Gleichgewichtsstörung, - zur Sicherung der Restgehfunktion und wenn gleichzeitig ein Gehtraining durchgeführt werden soll, wenn die Versorgung nicht durch andere Gehhilfen gewährleistet ist. |
Merkmale: | Starres Gehgestell aus Aluminium, mit vier Standbeinen und vier Gummikappen, Handgriffe höhenverstellbar. |
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„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“
Lotte R., Düsseldorf