Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (BtG):

Betreuung in diesem Sinne ist die teilweise oder vollständige rechtliche Vertretung eines Menschen, der durch Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten dauerhaft oder auch vorübergehend nicht selbst erledigen kann. Dies ist häufig bei Menschen mit dementiellen Einschränkungen der Fall. Es ist die staatliche Fürsorge für die Person und das Vermögen eines Menschen. Das Betreuungsgesetz (BtG) trat am 01.01.1992 in Kraft mit dem Ziel dem Betroffenen zu einem so selbstbestimmtes Leben wie möglich zu verhelfen. Die Betreuung ersetzt die bis dahin geltende Vormundschaft.

Die Anordnung einer Betreuung erfolgt auf Antrag des Betroffenen oder eines Dritten bei dem Betreuungsgericht, das ein Teil des Amtsgerichtes ist. Das Gericht ordnet zuerst eine vorläufige Betreuung über 6 Monate an. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Sachverhalt neu überprüft und dann ggf. eine endgültige Betreuung veranlasst. Die endgültige Betreuung wird im Intervall von 7 Jahren geprüft. Verändert sich die Verfassung der betreuten Person so positiv, dass ein Betreuer nicht mehr benötigt wird, ist das Gericht dazu verpflichtet die Betreuung aufzuheben. Auch kann das Betreuungsgericht die Betreuung auf Antrag des Betroffenen oder auch des Betreuers stets aufheben. Der Umfang der Betreuung wird klar definiert und im Betreuerausweis vermerkt. Das Gericht verlangt einmal jährlich einen Jahresbericht von dem bestellten Betreuer. Bei Fragen kann man sich an die Allgemeinen Sozialen Dienste, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und auch an fachkundige Rechtsanwälte wenden.

Das Gericht geht bei der Auswahl des Betreuers auf die Wünsche der betroffenen Person ein. Oft werden Angehörige als Betreuer eingesetzt. Es können aber auch Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder Rechtsanwälte vom Gericht bestellt werden. Die Betreuungsverfügung kann vom Betroffenen dafür genutzt werden eine Person als Betreuer festzulegen oder auszuschließen.

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