Im Jahr 1992 wurde das Betreuungsrecht als ein Teil des Familienrechts eingeführt. Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung für hilfebedürftige Personen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die ihr Leben ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig bewältigen können. Besonders im Alter gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung, da mit steigendem Alter die Hilfe von anderen Personen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Beim Betreuungsrecht steht im Vordergrund, dass betreut und nicht entmündigt wird. Die Betreuten sollen in ihren Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen und bei Bedarf von der Betreuungsperson unterstützt werden (gesetzlichen Regelungen in den §§ 1896 ff. BGB).
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„So schnell einen Kurzzeitpflegeplatz für meinen Vater zu bekommen, hielt ich in meiner Region für unmöglich. Das Team vom Deutschen Pflegering hat es geschafft. Vielen Dank noch mal, Sie haben mir wirklich sehr geholfen.“
Karin H., Chemnitz