Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Betreuungsrecht

Im Jahr 1992 wurde das Betreuungsrecht als ein Teil des Familienrechts eingeführt. Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung für hilfebedürftige Personen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die ihr Leben ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig bewältigen können. Besonders im Alter gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung, da mit steigendem Alter die Hilfe von anderen Personen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Beim Betreuungsrecht steht im Vordergrund, dass betreut und nicht entmündigt wird. Die Betreuten sollen in ihren Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen und bei Bedarf von der Betreuungsperson unterstützt werden (gesetzlichen Regelungen in den §§ 1896 ff. BGB).

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„Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken. Vielen Dank und bleiben Sie weiterhin so super freundlich und hilfsbereit, sie haben mir sehr in dieser für mich schwierigen Lage geholfen. Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen.“

Susanne B., Ganderkesee

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