Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Betreuungsverein

Ein Betreuungsverein ist zuständig für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, seelischen oder schweren körperlichen Behinderung, die aufgrund dieser Krankheiten mit ihren persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise überfordert sind. Nach dem Betreuungsrecht besteht für diesen Personenkreis ein Anspruch auf eine rechtliche Vertretung durch einen Betreuer, der ihnen durch ein Vormundschaftsgericht zur Seite gestellt wird. Ehrenamtlich oder beruflich tätige Betreuer erledigen behördliche, finanzielle und gesundheitliche Anliegen in Abstimmung und zum Wohle des Betreuenden. Sie organisieren bei Bedarf einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst sowie ergänzende Hilfsmaßnahmen für den Pflegebedürftigen.

Zudem bemüht sich ein Betreuungsverein um die Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer. Die Betreuer haben die Möglichkeit Fortbildungsangebote wahrzunehmen und ihre Erfahrungen im Umgang mit Betreuten auszutauschen. Neue ehrenamtliche Betreuer werden in ihren Aufgaben umfassend und kompetent geschult. Die angestellten Mitarbeiter der Betreuungsvereine, die die Betreuungen hauptberuflich führen, stehen als Ansprechpartner beratend zur Seite. Betreuungsvereine übernehmen zusätzlich die Beratung von Familienangehörigen und Freunden, die eine Betreuung eines Pflegebedürftigen anregen möchten und zeigen Alternativen auf, um eine gesetzliche Betreuung zu umgehen. Zum Beispiel durch das vorsorgliche Verfassen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. (Quelle: Betreuungsverein Berlin)

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„Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken. Vielen Dank und bleiben Sie weiterhin so super freundlich und hilfsbereit, sie haben mir sehr in dieser für mich schwierigen Lage geholfen. Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen.“

Susanne B., Ganderkesee

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