Mit einer Betreuungsverfügung legt ein Mensch fest, welche Person seines Vertrauens im Falle einer notwendig werdenden Betreuung vom Familiengericht bestellt werden soll. In einigen Bundesländern kann die Betreuungsverfügung beim Betreuungsgericht im Vorhinein hinterlegt werden. Der Vorteil einer solchen Verfügung ist, dass sie nur dann Wirksam wird, wenn ein Mensch durch eine Behinderung oder einen Unfall nicht mehr dazu in Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen.
Mit der Betreuungsverfügung kann man bestimmen:Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin