Laut §30 Infektionsschutzgesetz bedeutet es die unverzügliche und strikte (jedoch zeitlich befristete) Isolation eines Patienten beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen, welche von Mensch zu Mensch übertragbar sind. Dieses gilt bereits beim bloßen Infektionsverdacht.
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„So schnell einen Kurzzeitpflegeplatz für meinen Vater zu bekommen, hielt ich in meiner Region für unmöglich. Das Team vom Deutschen Pflegering hat es geschafft. Vielen Dank noch mal, Sie haben mir wirklich sehr geholfen.“
Karin H., Chemnitz