Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegrad 3

Personen die unter den Pflegegrad III fallen haben nach §15 SGB XI „Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Der medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat somit einen Gesamtpunktewert ab 47,5 bis unter 70 Punkte im Begutachtungsinstrument ermittelt. Wird der Betroffene zu Hause gepflegt, erhält dieser ein Pflegegeld in Höhe von 545 € monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.298 € monatlich. Weitere Leistungen der Pflegeversicherung Pflegeversicherung bei Erfüllen der Voraussetzungen sind u.a.:

Pflegegeld 545 €
Pflegesachleistungen 1.298 €
teilstationäre Pflege 1.298 €
vollstationäre Pflege 1.262 €
Entlastungsbeitrag ambulante Pflege 125€
Siehe auch Pflegegrade

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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“

Karl-Heinz T., Berlin

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