Personen die unter den Pflegegrad IV fallen haben nach §15 SGB XI „Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständikeit oder der Fähigkeiten“. Der Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hat somit einen Gesamtpunktewert ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument ermittelt. Wird der Betroffene zu Hause gepflegt erhält dieser Pflegegeld in Höhe von 728 € oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.612 € monatlich. Bei einer vollstationären Betreuung im Pflegeheim, unterstützt sie die Pflegekasse monatlich mit 1.775 €. Weitere Leistungen der Pflegeversicherung bei Erfüllen der Voraussetzungen sind u.a.:
Pflegegeld | 728 € |
Pflegesachleistungen | 1.612 € |
Teilstationäre Pflege | 1.612 € |
Vollstationäre Pflege | 1.775 € |
Entlastungsbeitrag ambulante Pflege | 125 € |
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
« Pflegegrad 3 Pflegegrad 5 »SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?
„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin