Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu erreichen, muss laut §15 SGB XI eine „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt werden. Der Gesamtpunktewert liegt zwischen 27 bis unter 47,5 Punkten. Personen mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten seit dem 1.1.2017 ein Pflegegeld in Höhe von 316 € oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 € monatlich. Zudem werden weiterhin Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 40 € monatlich), zum barrierefreien Wohnungsumbau (bis 4.000 € je Maßnahme, bzw. 16.000 € bei WGs) entrichtet und ambulant betreuten Wohngruppen gefördert. Bei erfüllen der Voraussetzungen sind die monatlichen Ansprüche von der Pflegeversicherung Pflegeversichrung u.a.:

Pflegegeld 316 €
Pflegesachleistung 689€
teilstationäre Pflege 689 €
vollstationäre Pflege 770 €
Entlastungsbeitrag 125 €
Siehe auch Pflegegrade

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„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“

Lotte R., Düsseldorf

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