Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu erreichen, muss laut §15 SGB XI eine „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt werden. Der Gesamtpunktewert liegt zwischen 27 bis unter 47,5 Punkten. Personen mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten seit dem 1.1.2017 ein Pflegegeld in Höhe von 316 € oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 € monatlich. Zudem werden weiterhin Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 40 € monatlich), zum barrierefreien Wohnungsumbau (bis 4.000 € je Maßnahme, bzw. 16.000 € bei WGs) entrichtet und ambulant betreuten Wohngruppen gefördert. Bei erfüllen der Voraussetzungen sind die monatlichen Ansprüche von der Pflegeversicherung Pflegeversichrung u.a.:

Pflegegeld 316 €
Pflegesachleistung 689€
teilstationäre Pflege 689 €
vollstationäre Pflege 770 €
Entlastungsbeitrag 125 €
Siehe auch Pflegegrade

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STIMMEN VON MITARBEITERN

„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“

Annemie R., Koblenz

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