Die Grundpflege bei pflegebedürftigen Menschen wird auch als direkte und allgemeine Pflege bezeichnet. Folglich ist das Ziel die Grundbedürfnisse zu decken. Dabei ist die Grundpflege von den hauswirtschaftlichen Verrichtungen und der Behandlungspflege abzugrenzen.
Zur Grundpflege nach § 14 Abs. 4 Nr. 1-3 SGB XI gehören:Bei der Grundpflege wird nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit unterschieden und dementsprechend Unterstützungen geleistet, dabei werden besonders die individuell vorhandenen Ressourcen einbezogen. Hier setzt das Prinzip der aktivierende Pflege an.
Die Grundpflege kann von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit erbracht werden. Darüber hinaus gibt es noch andere Möglichkeiten innerhalb der verschiedenen Pflegeformen. Dementsprechend werden die Kosten von der Pflegeversicherung anteilig übernommen. Genaueres siehe hierzu Pflegeformen.
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„Ich wohne in Hamburg und besuche jedes Wochenende meine Mutter in Dresden. Als Sie nicht mehr ans Telefon ging, habe ich das schlimmste befürchtet. Ich hatte schlaflose Nächte und konnte wegen meiner Arbeit nicht hinfahren. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen, da sie Vor-Ort nach dem rechten geschaut haben. Gottseidank ging es ihr gut, hat aber wegen der Schwerhörigkeit kein Klingeln mehr gehört. Der Pflegering hat sofort optische Signalgeber für mich gesucht, eine Liste zum Preisvergleich erstellt und Kontaktdaten in Hamburg genannt, die solche Geräte verkaufen. Das nenne ich Rundum-Service! Vielen Dank.“
Heribert M., Hamburg