Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Tages-oder Nachtpflege

Bei der Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) werden Pflegebedürftige, die in Ihrem häuslichen Umfeld wohnen, entsprechend tagsüber oder nachts in einer zugelassenen stationären Einrichtung gepflegt und betreut. Die sogenannte teilstationäre Pflege verbindet damit die Vertrautheit der Pflege in den eigenen vier Wänden mit der professionellen Rundumversorgung durch Pflegefachkräfte in einer Pflegeeinrichtung. Sie ermöglicht es, Pflegebedürftigen mit erheblichem Betreuungsbedarf im häuslichen Umfeld zu bleiben, auch wenn pflegende Angehörige nicht rund um die Uhr verfügbar sind. Die Tages- und Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung. Voraussetzung für die Tagespflege ist, dass Betreuung und Versorgung in der übrigen Zeit, also abends, nachts und morgens und gegebenenfalls am Wochenende zu Hause sichergestellt ist.

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Lotte R., Düsseldorf

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