Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Teilstationäre Pflege

Wenn man von teilstationärer Pflege spricht, so ist meistens die Tagespflege oder die Nachtpflege gemeint. Bei der teilstationären Pflege werden hilfebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen tagsüber oder auch nachts betreut. Das Angebot wird von Pflegebedürftigen genutzt die noch zu Hause wohnen, jedoch alleine nicht mehr zurechtkommen und eine 24h-Versorgung durch Angehörige nicht gewährleistet werden kann. Die teilstationäre Pflege ermöglicht den Angehörigen, die Pflegebedürftigen zu versorgen ohne jedoch den eigenen Alltag aufgeben zu müssen.

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„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“

Lotte R., Düsseldorf

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