Kinderbetreuungskosten können bis zum 14ten Lebensjahr bei den Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können zweidrittel der Kosten, die für die Kinderbetreuung anfallen von der Steuer abgesetzt werden. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt und die Betreuungskosten zugeordnet werden. Die folgenden Aufwendungen für Kinderbetreuung können in der Steuererklärung angegeben werden:
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„Ich wohne in Hamburg und besuche jedes Wochenende meine Mutter in Dresden. Als Sie nicht mehr ans Telefon ging, habe ich das schlimmste befürchtet. Ich hatte schlaflose Nächte und konnte wegen meiner Arbeit nicht hinfahren. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen, da sie Vor-Ort nach dem rechten geschaut haben. Gottseidank ging es ihr gut, hat aber wegen der Schwerhörigkeit kein Klingeln mehr gehört. Der Pflegering hat sofort optische Signalgeber für mich gesucht, eine Liste zum Preisvergleich erstellt und Kontaktdaten in Hamburg genannt, die solche Geräte verkaufen. Das nenne ich Rundum-Service! Vielen Dank.“
Heribert M., Hamburg