Kinderbetreuungskosten können bis zum 14ten Lebensjahr bei den Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können zweidrittel der Kosten, die für die Kinderbetreuung anfallen von der Steuer abgesetzt werden. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt und die Betreuungskosten zugeordnet werden. Die folgenden Aufwendungen für Kinderbetreuung können in der Steuererklärung angegeben werden:
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„Da hat man plötzlich einen Pflegefall und weiß gar nicht, was man zuerst machen soll. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen und mir nützliche Tipps mit auf den Weg gegeben. Vielen Dank für die Unterstützung.“
Matthias B., Aachen