Die Kinderbetreuung ist im achten Sozialgesetzbuch geregelt. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften haben Eltern seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Das Kinderförderungsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist, hat die Grundlage dafür geschaffen, das bedarfsgerechte, qualitative Angebot für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen zu können. Das Nachfolge Gute-Kita-Gesetz setzt auf mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung.
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„Da hat man plötzlich einen Pflegefall und weiß gar nicht, was man zuerst machen soll. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen und mir nützliche Tipps mit auf den Weg gegeben. Vielen Dank für die Unterstützung.“
Matthias B., Aachen