Die Kinderbetreuung ist im achten Sozialgesetzbuch geregelt. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften haben Eltern seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Das Kinderförderungsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist, hat die Grundlage dafür geschaffen, das bedarfsgerechte, qualitative Angebot für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen zu können. Das Nachfolge Gute-Kita-Gesetz setzt auf mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung.
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„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“
Annemie R., Koblenz