Die Kinderbetreuung ist im achten Sozialgesetzbuch geregelt. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften haben Eltern seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Das Kinderförderungsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist, hat die Grundlage dafür geschaffen, das bedarfsgerechte, qualitative Angebot für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen zu können. Das Nachfolge Gute-Kita-Gesetz setzt auf mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung.
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„Ich wohne in Hamburg und besuche jedes Wochenende meine Mutter in Dresden. Als Sie nicht mehr ans Telefon ging, habe ich das schlimmste befürchtet. Ich hatte schlaflose Nächte und konnte wegen meiner Arbeit nicht hinfahren. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen, da sie Vor-Ort nach dem rechten geschaut haben. Gottseidank ging es ihr gut, hat aber wegen der Schwerhörigkeit kein Klingeln mehr gehört. Der Pflegering hat sofort optische Signalgeber für mich gesucht, eine Liste zum Preisvergleich erstellt und Kontaktdaten in Hamburg genannt, die solche Geräte verkaufen. Das nenne ich Rundum-Service! Vielen Dank.“
Heribert M., Hamburg