Die Kinderbetreuung ist im achten Sozialgesetzbuch geregelt. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften haben Eltern seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Das Kinderförderungsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist, hat die Grundlage dafür geschaffen, das bedarfsgerechte, qualitative Angebot für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen zu können. Das Nachfolge Gute-Kita-Gesetz setzt auf mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung.
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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“
Gabriele S., Berlin