Die Kinderbetreuung ist im achten Sozialgesetzbuch geregelt. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften haben Eltern seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Das Kinderförderungsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist, hat die Grundlage dafür geschaffen, das bedarfsgerechte, qualitative Angebot für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen zu können. Das Nachfolge Gute-Kita-Gesetz setzt auf mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung.
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„Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken. Vielen Dank und bleiben Sie weiterhin so super freundlich und hilfsbereit, sie haben mir sehr in dieser für mich schwierigen Lage geholfen. Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen.“
Susanne B., Ganderkesee