Im Vergleich zum Kindergarten ist der Kinderhort, darauf ausgerichtet Schulkinder der Grundschule bis einschließlich zur vierten Klasse zu betreuen. Die Einrichtung eines Kinderhortes ist bundeslandspezifisch geregelt. In einigen Bundesländern wie z.B. Hamburg und NRW gibt es bereits breitflächig Ganztagesschulen, so dass die Kinderhortbetreuung abgeschafft wurde. Dann wiederum gibt es westdeutsche Bundesländer, wo sowohl Ganztagesschulen als auch Kinderhortbetreuungen ausgebaut werden. Zu diesen Bundesländern zählen z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. In vielen ostdeutschen Bundesländern hat die Kinderhortbetreuung Tradition und wird dort ausschließlich angeboten.
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„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“
Annemie R., Koblenz