Im Vergleich zum Kindergarten ist der Kinderhort, darauf ausgerichtet Schulkinder der Grundschule bis einschließlich zur vierten Klasse zu betreuen. Die Einrichtung eines Kinderhortes ist bundeslandspezifisch geregelt. In einigen Bundesländern wie z.B. Hamburg und NRW gibt es bereits breitflächig Ganztagesschulen, so dass die Kinderhortbetreuung abgeschafft wurde. Dann wiederum gibt es westdeutsche Bundesländer, wo sowohl Ganztagesschulen als auch Kinderhortbetreuungen ausgebaut werden. Zu diesen Bundesländern zählen z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. In vielen ostdeutschen Bundesländern hat die Kinderhortbetreuung Tradition und wird dort ausschließlich angeboten.
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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin