Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Kinderhort

Im Vergleich zum Kindergarten ist der Kinderhort, darauf ausgerichtet Schulkinder der Grundschule bis einschließlich zur vierten Klasse zu betreuen. Die Einrichtung eines Kinderhortes ist bundeslandspezifisch geregelt. In einigen Bundesländern wie z.B. Hamburg und NRW gibt es bereits breitflächig Ganztagesschulen, so dass die Kinderhortbetreuung abgeschafft wurde. Dann wiederum gibt es westdeutsche Bundesländer, wo sowohl Ganztagesschulen als auch Kinderhortbetreuungen ausgebaut werden. Zu diesen Bundesländern zählen z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. In vielen ostdeutschen Bundesländern hat die Kinderhortbetreuung Tradition und wird dort ausschließlich angeboten.

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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“

Gabriele S., Berlin

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