Im Vergleich zum Kindergarten ist der Kinderhort, darauf ausgerichtet Schulkinder der Grundschule bis einschließlich zur vierten Klasse zu betreuen. Die Einrichtung eines Kinderhortes ist bundeslandspezifisch geregelt. In einigen Bundesländern wie z.B. Hamburg und NRW gibt es bereits breitflächig Ganztagesschulen, so dass die Kinderhortbetreuung abgeschafft wurde. Dann wiederum gibt es westdeutsche Bundesländer, wo sowohl Ganztagesschulen als auch Kinderhortbetreuungen ausgebaut werden. Zu diesen Bundesländern zählen z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. In vielen ostdeutschen Bundesländern hat die Kinderhortbetreuung Tradition und wird dort ausschließlich angeboten.
« Kinderbetreuungskosten – Steuer Kinderkrankheiten »SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?
„Da hat man plötzlich einen Pflegefall und weiß gar nicht, was man zuerst machen soll. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen und mir nützliche Tipps mit auf den Weg gegeben. Vielen Dank für die Unterstützung.“
Matthias B., Aachen