Kinderbetreuungskosten können bis zum 14ten Lebensjahr bei den Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können zweidrittel der Kosten, die für die Kinderbetreuung anfallen von der Steuer abgesetzt werden. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt und die Betreuungskosten zugeordnet werden. Die folgenden Aufwendungen für Kinderbetreuung können in der Steuererklärung angegeben werden:
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„Bevor ich beim Deutschen Pflegering anrief, wusste ich gar nicht, was das Richtige für meine Großmutter ist. Nach dem Telefonat mit der Pflegeberaterin bin ich nun sicher, mit der ambulanten Pflege, die beste Unterstützung gefunden zu haben.“
Kerstin P., Nürnberg