Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Geriatrische Rehabilitation

Die geriatrische Rehabilitation (Reha) wird meist nach einem Klinikaufenthalt angeschlossen, dies wird als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Ältere Menschen kommen nach akuten Krankheiten, Operationen oder akuten Schüben einer chronischen Erkrankung in eine solche Einrichtung. Einige haben sich spezialisiert, so z. B. orthopädische und kardiologische Kliniken. Diese haben bestimmte Indikationen. Das besondere an einer geriatrischen Reha ist, dass der Gesamtzustand des Menschen berücksichtigt wird. Dadurch wird einer drohenden oder verschlimmerten Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt. Es wird gezielt daran gearbeitet, die Selbständigkeit und Alltagskompetenzen wiederherzustellen.

Antragsstellung

Der Antrag auf eine geriatrischen Reha wird vom behandelten Arzt gestellt. In Krankenhäuser wird dies meist über den Sozialdienst mit organisiert. Außerhalb eines Krankenhauses kann ein Hausarzt mit der entsprechenden Zusatzausbildung den Antrag stellen. Zudem kann durch den Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) während einer Begutachtung die Bedürftigkeit für Rehamaßnahmen festgestellt und vorgeschlagen werden. Von der zuständigen Krankenkasse wird der Antrag dann auf seine Notwenigkeit und dessen Dauer geprüft.

Voraussetzungen

  • das Alter (meist ab 70 Jahre)
  • mindestens zwei alterstypische Erkrankungen haben (Multimorbidität)
  • Rehabilitationsbedürftigkeit
  • Rehabilitationsfähigkeit und Selbständigkeit

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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“

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