Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegesachleistungen

Um Unterstützung bei der Pflege zu Hause zu erhalten, können Pflege- und Betreuungsbedürftige die Hilfen ambulanter Pflegedienste nutzen. Sind diese durch Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zugelassen, können sie Leistungen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung erbringen, deren Kosten innerhalb der geltenden gesetzlichen Höchstbeträge von der Pflegeversicherung übernommen werden. Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen diese Leistungen finanzieren, hängt davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt sowie ob ggf. eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt worden ist. Einen Überblick über die jeweiligen Höchstgrenzen gibt die untenstehende Tabelle. Überschreiten die Kosten diese monatlichen Höchstbeträge, sind die nicht abgedeckten Kosten vom Versicherten selbst zu tragen. Ist es aus finanziellen Gründen nicht möglich, die verbleibenden Pflegekosten selbst zu tragen, kann ggf. ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten bestehen. (Quelle:www.bmg.bund.de)

Pflegegrad Amb. Sachleistungen pro Monat
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro
Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro
Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro
Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

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„Da hat man plötzlich einen Pflegefall und weiß gar nicht, was man zuerst machen soll. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen und mir nützliche Tipps mit auf den Weg gegeben. Vielen Dank für die Unterstützung.“

Matthias B., Aachen

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