Die Bundesregierung brachte 2014 das erste von zwei Gesetzen auf den Weg. Die Ausweitung der Leistungen durch das PSG I ist eine Antwort auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft. Die mit dem Pflegestärkungsgesetz eingeführten Maßnahmen helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und unterstützen die Pflegekräfte bei ihrer Arbeit. Leistungen können nun individueller in Anspruch genommen werden, die Höhe der Leistungsbeträge ist gestiegen. Finanziert wird dies durch eine Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Gleichzeitig ist ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet worden, der die Pflege nachhaltig sichern und Beitragssteigerungen in der Zukunft abmildern soll. Die Pflegestärkungsgesetze heben die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte an. Dadurch stehen dauerhaft fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Die Pflegestärkungsgesetze ergänzen die 1995 eingeführte Pflegeversicherung mit dem 2002 in Kraft getretenen Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz und dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz vom 30. Oktober 2012 (Bundesministerium für Gesundheit).
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„Ich wohne in Hamburg und besuche jedes Wochenende meine Mutter in Dresden. Als Sie nicht mehr ans Telefon ging, habe ich das schlimmste befürchtet. Ich hatte schlaflose Nächte und konnte wegen meiner Arbeit nicht hinfahren. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen, da sie Vor-Ort nach dem rechten geschaut haben. Gottseidank ging es ihr gut, hat aber wegen der Schwerhörigkeit kein Klingeln mehr gehört. Der Pflegering hat sofort optische Signalgeber für mich gesucht, eine Liste zum Preisvergleich erstellt und Kontaktdaten in Hamburg genannt, die solche Geräte verkaufen. Das nenne ich Rundum-Service! Vielen Dank.“
Heribert M., Hamburg