Jede Person mit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und deren Angehörige haben seit dem 01.01.2009 ein Recht auf unabhängige Pflegeberatung durch Pflegeberater nach dem § 7a SGB XI:
Die Rechtsvorschrift lautet:
Zu finden sind die Berater meist in den Pflegekassen oder in den neuen Pflegestützpunkten. Sie beraten im Bereich des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit. Jedoch ist die Bezeichnung „Pflegeberater“ nicht geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen kann. Die Mitarbeiter der Pflegekassen und Pflegestützpunkte sind jedoch ausgebildete Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte oder Sozialarbeiter und haben eine qualifizierte Weiterbildung von mindestens 400 Stunden, gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, absolviert.
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„Bevor ich beim Deutschen Pflegering anrief, wusste ich gar nicht, was das Richtige für meine Großmutter ist. Nach dem Telefonat mit der Pflegeberaterin bin ich nun sicher, mit der ambulanten Pflege, die beste Unterstützung gefunden zu haben.“
Kerstin P., Nürnberg