Jede Person mit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und deren Angehörige haben seit dem 01.01.2009 ein Recht auf unabhängige Pflegeberatung durch Pflegeberater nach dem § 7a SGB XI:
Die Rechtsvorschrift lautet:
Zu finden sind die Berater meist in den Pflegekassen oder in den neuen Pflegestützpunkten. Sie beraten im Bereich des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit. Jedoch ist die Bezeichnung „Pflegeberater“ nicht geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen kann. Die Mitarbeiter der Pflegekassen und Pflegestützpunkte sind jedoch ausgebildete Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte oder Sozialarbeiter und haben eine qualifizierte Weiterbildung von mindestens 400 Stunden, gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, absolviert.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
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„Ich wohne in Hamburg und besuche jedes Wochenende meine Mutter in Dresden. Als Sie nicht mehr ans Telefon ging, habe ich das schlimmste befürchtet. Ich hatte schlaflose Nächte und konnte wegen meiner Arbeit nicht hinfahren. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen, da sie Vor-Ort nach dem rechten geschaut haben. Gottseidank ging es ihr gut, hat aber wegen der Schwerhörigkeit kein Klingeln mehr gehört. Der Pflegering hat sofort optische Signalgeber für mich gesucht, eine Liste zum Preisvergleich erstellt und Kontaktdaten in Hamburg genannt, die solche Geräte verkaufen. Das nenne ich Rundum-Service! Vielen Dank.“
Heribert M., Hamburg