Jede Person mit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und deren Angehörige haben seit dem 01.01.2009 ein Recht auf unabhängige Pflegeberatung durch Pflegeberater nach dem § 7a SGB XI:
Die Rechtsvorschrift lautet:
Zu finden sind die Berater meist in den Pflegekassen oder in den neuen Pflegestützpunkten. Sie beraten im Bereich des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit. Jedoch ist die Bezeichnung „Pflegeberater“ nicht geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen kann. Die Mitarbeiter der Pflegekassen und Pflegestützpunkte sind jedoch ausgebildete Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte oder Sozialarbeiter und haben eine qualifizierte Weiterbildung von mindestens 400 Stunden, gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, absolviert.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“
Gabriele S., Berlin