Jede Person mit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und deren Angehörige haben seit dem 01.01.2009 ein Recht auf unabhängige Pflegeberatung durch Pflegeberater nach dem § 7a SGB XI:
Die Rechtsvorschrift lautet:
Zu finden sind die Berater meist in den Pflegekassen oder in den neuen Pflegestützpunkten. Sie beraten im Bereich des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit. Jedoch ist die Bezeichnung „Pflegeberater“ nicht geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen kann. Die Mitarbeiter der Pflegekassen und Pflegestützpunkte sind jedoch ausgebildete Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte oder Sozialarbeiter und haben eine qualifizierte Weiterbildung von mindestens 400 Stunden, gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, absolviert.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
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„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“
Lotte R., Düsseldorf