Das persönliche Budget (§17 SGB IX) stellt eine alternative Leistungsform dar, mit dem Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig „einkaufen“ können. Es wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.
Rechtsgrundlage: §35a SGB XI; 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX
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„Bevor ich beim Deutschen Pflegering anrief, wusste ich gar nicht, was das Richtige für meine Großmutter ist. Nach dem Telefonat mit der Pflegeberaterin bin ich nun sicher, mit der ambulanten Pflege, die beste Unterstützung gefunden zu haben.“
Kerstin P., Nürnberg