Glossar

Persönliches Budget

Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen.

Das persönliche Budget (§17 SGB IX) stellt eine alternative Leistungsform dar, mit dem Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig „einkaufen“ können. Es wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.

Rechtsgrundlage: §35a SGB XI; 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX

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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“

Gabriele S., Berlin
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