Das persönliche Budget (§17 SGB IX) stellt eine alternative Leistungsform dar, mit dem Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig „einkaufen“ können. Es wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.
Rechtsgrundlage: §35a SGB XI; 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX
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„Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken. Vielen Dank und bleiben Sie weiterhin so super freundlich und hilfsbereit, sie haben mir sehr in dieser für mich schwierigen Lage geholfen. Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen.“
Susanne B., Ganderkesee