Der Bezug von Pflegegeld und von ambulanten Pflegesachleistungen kann im Rahmen der häuslichen Pflege auch miteinander kombiniert werden (sogenannte Kombinationsleistung). Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig (prozentual) in dem Umfang, in dem jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind.
Beispiel: Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
Sachleistungen und Pflegegeld können in vielen Fällen kombiniert werden, beispielsweise wenn eine Pflegekraft nur stundenweise benötigt wird und ein Großteil der Pflege von den Angehörigen übernommen wird. In diesem Fall wird der Pflegedienst direkt von der Pflegeversicherung bezahlt und ein prozentualer Betrag als Pflegegeld zur eigenverantwortlichen Verwendung an den Versicherten überwiesen. Es können jedoch nicht Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden.
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„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“
Lotte R., Düsseldorf