Als Gehhilfen werden Hilfsmittel bezeichnet, die ständig oder zeitweilig gehbehinderten Personen oder vorübergehend gehbehinderten Menschen das selbstständige Gehen ermöglicht. Zu den Gehhilfen zählen die, die als solche von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), als Hilfsmittel anerkannt sind. Dabei sind unterschiedliche Gehhilfen zugelassen z.B. für die Rehabilitation, zur allgemeinen Erleichterung und für die sportliche Betätigung.
Siehe auch unter Hilfsmittelkatalog
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„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“
Annemie R., Koblenz