Als Gehhilfen werden Hilfsmittel bezeichnet, die ständig oder zeitweilig gehbehinderten Personen oder vorübergehend gehbehinderten Menschen das selbstständige Gehen ermöglicht. Zu den Gehhilfen zählen die, die als solche von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), als Hilfsmittel anerkannt sind. Dabei sind unterschiedliche Gehhilfen zugelassen z.B. für die Rehabilitation, zur allgemeinen Erleichterung und für die sportliche Betätigung.
Siehe auch unter Hilfsmittelkatalog
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Heribert M., Hamburg