Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Blindheit

Im Sinne des Gesetzes gilt ein Mensch als blind, wenn er über ein Sehvermögen etwa unter 2% verfügt. Bei starken Gesichtsfeldeinschränkungen, kann aufgrund der daraus resultierenden Orientierungsschwierigkeiten ebenfalls eine Blindheit im Sinne des Gesetzes vorliegen, obwohl das Sehvermögen über den angegebenen 2% liegt.

Diese klare Definition ist wichtig, da bei vorliegen starker Einschränkungen im Sehen ein Anspruch auf Blindengeld besteht. Diese Zahlung ist eine Sozialleistung und als Hilfe für den Alltag anzusehen. Das Blindengeld wird jedoch nicht in allen Bundesländern gezahlt und variiert auch in der Höhe.
Als Ersatz können Blinde die sogenannte Blindenhilfe beantragen. Als sehbehindert gelten Personen, die noch ein Restsehvermögen von 30% gegenüber Normalsehenden haben. (Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V.)

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STIMMEN VON MITARBEITERN

„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“

Annemie R., Koblenz

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