Der Bezug von Pflegegeld und von ambulanten Pflegesachleistungen kann im Rahmen der häuslichen Pflege auch miteinander kombiniert werden (sogenannte Kombinationsleistung). Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig (prozentual) in dem Umfang, in dem jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind.
Beispiel: Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
Sachleistungen und Pflegegeld können in vielen Fällen kombiniert werden, beispielsweise wenn eine Pflegekraft nur stundenweise benötigt wird und ein Großteil der Pflege von den Angehörigen übernommen wird. In diesem Fall wird der Pflegedienst direkt von der Pflegeversicherung bezahlt und ein prozentualer Betrag als Pflegegeld zur eigenverantwortlichen Verwendung an den Versicherten überwiesen. Es können jedoch nicht Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden.
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„Da hat man plötzlich einen Pflegefall und weiß gar nicht, was man zuerst machen soll. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen und mir nützliche Tipps mit auf den Weg gegeben. Vielen Dank für die Unterstützung.“
Matthias B., Aachen