Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis wird oft als Behindertenausweis bezeichnet. Grundlage ist das neunte Buch des Sozialgesetzbuches und die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV). Der Ausweis dient zum Nachteilsausgleich und für endsprechenden Rechten. Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Ausweises ist eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 %.

Der Ausweis muss bei dem entsprechenden regionalen Versorgungsamt bzw. Landesamt beantragt werden, so wie dessen Verlängerung (bei der befristeten Version). Besonders wichtig ist es rechtzeitg die Verlängerung zu beantragen, da sonst ein neuer Ausweis notwendig ist. Die Befristung beträgt höchstens 5 Jahre. Im Falle einer extremen Schwerbehinderung (unter anderem bestimmte chronische Erkrankungen und Querschnitzlähmung) wird ein unbefristeter Ausweis ausgestellt.

Der Ausweis trägt Merkzeichen, woran erkannt werden kann um welche gesundheitlichen Einschränkungen es sich handelt. Unterschieden wird in:
G          erhebliche Einschränkung der Beweglichkeit
aG       außergewöhnliche Gehbehinderung nach dem Straßenverkehrsgesetzt u. ä.
H         Hilflosigkeit nach Einkommenssteuergesetz u. ä.
Bl        Blindheit des Betroffenen
Gl        Gehörlosigkeit der schwerbehinderten Person
GdB    Grad der Behinderung, welche min 50% beträgt

Dementsprechende Begünstigungen können genehmigt werden und sind durch folgende Merkzeichen gekennzeichnet:
RF      Befreiung/Ermäßigung von Rundfunkgebühren, z. B. aufgrund von Taubblindheit
Orange/grün Färbung des Ausweises   Freie Verwendung von öffentlichen Verkehrsmittel, hierzu muss das entsprechende Beiblatt
           und die Wertmarke beantragt werden
B        Die Mitnahme einer Begleitperson ist möglich
1. Kl   Das Fahrticket einer 2. Klasse berechtigt zur Fahrt mit der 1. Klasse
->       alternativ zu dieser Form der Begünstigung kann die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung gewählt werden. Hierzu muss das Beiblatt mit
          einem Vermerk durch das Finanzamt versehen werden.

Kriegsgeschädigte haben gesondert noch weitere Merkzeichen:
VB      bezieht sich auf Versorgungsberechtigte, welche in das Soldatenversorgungsgesetz, Opferschädigungsgesetz u. ä. fallen.
EB      Entschädigung Berechtigte, wegen Minderung der Erwerbstätigkeit, erhalten Leistungen nach
           § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes

Ab 2015 sind die Schwerbehindertenausweise gleichzeitig auch Identifikationskarten, bis dahin kann dies (seit 2013) auf Anfrage erfolgen.
Siehe auch Menschen mit Behinderungen

(Quelle: Juris)

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