Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Menschen mit Behinderungen

Ein politischer Ansatz der letzten Jahre ist es, Menschen mit Behinderungen verstärkt in den gesellschaftlichen Alltag einzubinden. Es sollen so barrierefreie Verhältnisse wie möglich geschaffen werden, damit zum Beispiel gehbehinderte Menschen selbständig am Alltag teilnehmen können. Dafür werden ihnen viele Hilfsinstrumente von den regionalen Behörden aber auch Bundesministerien an die Hand gegeben.

Siehe auch Behindertenhilfe, Behindertenausweis und Schwerstbehindertenausweis

Die häusliche Pflege hat grundsätzlich Vorrang vor der stationären. Im Pflegegesetz wurde daher schwerpunktmäßig versucht die Rahmenbedingungen für die häuslichen Pflege zu verbessern.
Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit können Pflegeeinsätze durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstatione als Sachleistung über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Siehe auch Kosten ambulanter Pflege.
Heutzutage gibt es die Möglichkeit, dass mehrere Pflegebedürftige beispielsweise in neuen Wohnformen ihre Sachleistungsansprüche zusammenlegen ("Poolen"). Dadurch entstehen für die Betroffenen Effizienzgewinne insbesondere für Betreuungsleistungen zugunsten der Poolteilnehmer. Darüber hinaus wurde es vereinfacht mit Einzelpersonen Verträge abzuschließen. Besonders dann, wenn die Einzelpflegeperson mit ihrer Qualifikation die Betreuung effizienter und kostengünstiger anbieten kann als ein ambulanter Pflegeanbieter.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales "Einfach-teilnehmen").

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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“

Gabriele S., Berlin

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