Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Einzelpflegekräfte / selbstständige Pflegekräfte

Mit Inkrafttreten der Pflegereform von 2008 können Verträge zwischen Pflegekassen und Einzelpflegekräften geschlossen werden, um die häusliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eines Pflegebedürftigen sicherzustellen. Einzelpflegekräfte sind ausgebildete Pflegekräfte, die sich selbständig gemacht haben und nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sind. Pflegebedürftige können diese dann wie einen Pflegedienst engagieren. Erfolgt die Pflege durch Einzelpflegekräfte, muss mit Ihnen einen Pflegevertrag abgeschlossen werden, in dem Art, Inhalt und Umfang der Leistungen einschließlich der vereinbarten Vergütungen dargestellt werden. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

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STIMMEN VON MITARBEITERN

„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“

Karl-Heinz T., Berlin

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