Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird häufig eine Anschlussheilbehandlung oder auch Anschlussrehabilitation durchgeführt. Diese medizinische Rehabilitationsmaßnahme kann sowohl  ambulant, stationär, als auch teilstationär erfolgen. Die Beantragung erfolgt durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst im  Krankenhaus.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

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STIMMEN VON MITARBEITERN

„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“

Karl-Heinz T., Berlin

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