Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird häufig eine Anschlussheilbehandlung oder auch Anschlussrehabilitation durchgeführt. Diese medizinische Rehabilitationsmaßnahme kann sowohl ambulant, stationär, als auch teilstationär erfolgen. Die Beantragung erfolgt durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst im Krankenhaus.
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„Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken. Vielen Dank und bleiben Sie weiterhin so super freundlich und hilfsbereit, sie haben mir sehr in dieser für mich schwierigen Lage geholfen. Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen.“
Susanne B., Ganderkesee