Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird häufig eine Anschlussheilbehandlung oder auch Anschlussrehabilitation durchgeführt. Diese medizinische Rehabilitationsmaßnahme kann sowohl ambulant, stationär, als auch teilstationär erfolgen. Die Beantragung erfolgt durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst im Krankenhaus.
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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“
Gabriele S., Berlin