Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge vereint als Überbegriff alle Maßnahmen, die ein Mensch während seines Lebens trifft, um im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit über finanzielle Mittel zu verfügen, die ihm ermöglichen seinen Lebensstandard zu halten. Die heutige Altersvorsorge basiert auf den so genannten „drei Säulen“:

1. Säule Die gesetzliche Vorsorge, d.h. die Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens
2. Säule Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD)
3. Säule Private Vorsorge z.B. Riester-Rente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz
Eine alternative zum „drei Säulen-Modell“ ist das „drei-Schichten-Modell“, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern die staatliche Förderung (steuerlich, zulagengefördert, ungefördert) hervorhebt und dementsprechend gibt es folgende Schichten:
1. Schicht Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente
2. Schicht Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
3. Schicht Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots
 

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