Die Altersvorsorge vereint als Überbegriff alle Maßnahmen, die ein Mensch während seines Lebens trifft, um im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit über finanzielle Mittel zu verfügen, die ihm ermöglichen seinen Lebensstandard zu halten. Die heutige Altersvorsorge basiert auf den so genannten „drei Säulen“:
1. Säule | Die gesetzliche Vorsorge, d.h. die Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens |
2. Säule | Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) |
3. Säule | Private Vorsorge z.B. Riester-Rente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz |
1. Schicht | Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente |
2. Schicht | Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente |
3. Schicht | Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots |
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Karin H., Chemnitz