Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird häufig eine Anschlussheilbehandlung oder auch Anschlussrehabilitation durchgeführt. Diese medizinische Rehabilitationsmaßnahme kann sowohl ambulant, stationär, als auch teilstationär erfolgen. Die Beantragung erfolgt durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst im Krankenhaus.
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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin