Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste ist gegenüber den bisherigen psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten stark erweitert worden. Laut § 109 SGB IX auch im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt.
Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109ff.) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und 28 SchwbAV) geregelt.
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„Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken. Vielen Dank und bleiben Sie weiterhin so super freundlich und hilfsbereit, sie haben mir sehr in dieser für mich schwierigen Lage geholfen. Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen.“
Susanne B., Ganderkesee