Freiheitsberaubende Maßnahmen (FEM) werden meist aus Sorge um den Betroffenen angewandt. Formen freiheitsentziehender Maßnahmen sind beispielsweise: Fixierung, Sedierung durch Psychopharmaka, Wegnahme von erforderlichen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl), Bettgitter, Absperren des Zimmers etc.
Insgesamt tragen freiheitsentziehende Maßnnahmen, wie z.B. Fixierungsmaßnahmen meist wenig zur Sicherheit bei, vielmehr erhöhen sie das Risiko zusätzlicher seelischer und gesundheitlicher Schäden.
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„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“
Annemie R., Koblenz