Freiheitsberaubende Maßnahmen (FEM) werden meist aus Sorge um den Betroffenen angewandt. Formen freiheitsentziehender Maßnahmen sind beispielsweise: Fixierung, Sedierung durch Psychopharmaka, Wegnahme von erforderlichen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl), Bettgitter, Absperren des Zimmers etc.
Insgesamt tragen freiheitsentziehende Maßnnahmen, wie z.B. Fixierungsmaßnahmen meist wenig zur Sicherheit bei, vielmehr erhöhen sie das Risiko zusätzlicher seelischer und gesundheitlicher Schäden.
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„Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken. Vielen Dank und bleiben Sie weiterhin so super freundlich und hilfsbereit, sie haben mir sehr in dieser für mich schwierigen Lage geholfen. Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen.“
Susanne B., Ganderkesee