Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Elternzeit

Elternzeit bezeichnet eine Auszeit vom Berufsleben, die sich Mütter und Väter nach der Geburt Ihres Kindes nehmen können und auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Arbeitgeber müssen Eltern für die Elternzeit bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. Während der Elternzeit erhält man kein Gehalt, kann aber Elterngeld beantragen. Zudem hat man während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Die gesetzliche Grundlage für die Elternzeit ist im Bundeselternzeitgesetz BEEG festgelegt.

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„Bevor ich beim Deutschen Pflegering anrief, wusste ich gar nicht, was das Richtige für meine Großmutter ist. Nach dem Telefonat mit der Pflegeberaterin bin ich nun sicher, mit der ambulanten Pflege, die beste Unterstützung gefunden zu haben.“

Kerstin P., Nürnberg

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