Elternzeit bezeichnet eine Auszeit vom Berufsleben, die sich Mütter und Väter nach der Geburt Ihres Kindes nehmen können und auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Arbeitgeber müssen Eltern für die Elternzeit bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. Während der Elternzeit erhält man kein Gehalt, kann aber Elterngeld beantragen. Zudem hat man während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Die gesetzliche Grundlage für die Elternzeit ist im Bundeselternzeitgesetz BEEG festgelegt.
« Elterngeld Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) »SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?
„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“
Lotte R., Düsseldorf