Elternzeit bezeichnet eine Auszeit vom Berufsleben, die sich Mütter und Väter nach der Geburt Ihres Kindes nehmen können und auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Arbeitgeber müssen Eltern für die Elternzeit bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. Während der Elternzeit erhält man kein Gehalt, kann aber Elterngeld beantragen. Zudem hat man während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Die gesetzliche Grundlage für die Elternzeit ist im Bundeselternzeitgesetz BEEG festgelegt.
« Elterngeld Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) »SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?
„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“
Karl-Heinz T., Berlin