Elternzeit bezeichnet eine Auszeit vom Berufsleben, die sich Mütter und Väter nach der Geburt Ihres Kindes nehmen können und auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Arbeitgeber müssen Eltern für die Elternzeit bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. Während der Elternzeit erhält man kein Gehalt, kann aber Elterngeld beantragen. Zudem hat man während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Die gesetzliche Grundlage für die Elternzeit ist im Bundeselternzeitgesetz BEEG festgelegt.
« Elterngeld Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) »SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?
„Die Generalprobe für die MDK Prüfung ist einfach klasse. So hat meine Mutter verstanden, dass sie nicht den „zweiten Frühling“ vorspielen muss, sondern einfach ehrliche Antworten gegenüber der Auditorin geben sollte, um Ihren wirklichen Hilfsbedarf festzustellen. Als Ergänzung noch das Pflegetagebuch dazu und die Pflegestufe ist direkt anerkannt worden. Vielen Dank für diesen tollen Service. Den kann ich nur weiterempfehlen.“
Annemie R., Koblenz