Au-Pair bezeichnet junge Erwachsene, die im In- oder Ausland bei einer Gastfamilie leben und dort für bestimmte Tätigkeiten wie Kinderbetreuung und leichte Haushaltstätigkeiten eingesetzt werden. Im Gegenzug erlernen Sie die fremde Sprache und die Kultur des neuen Landes kennen. Bei der Anstellung eines Au-Pairs wird von einem „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ gesprochen. Es handelt sich nur bedingt um ein reales Arbeitsverhältnis. Es bestehen jedoch arbeits- und sozialrechtliche Regelungen, die bei der Einstellung eines Au-Pairs in Deutschland greifen. Zu den typischen Aufgaben eines Au-Pairs gehören:
SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?
„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“
Lotte R., Düsseldorf