Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegschaft

Unter dem Begriff Pflegschaft im Sinne der §§ 1909 ff. BGB versteht man grundsätzlich eine nur auf einzelne Angelegenheiten beschränkte Fürsorge für einen anderen. Eine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit ist nicht Voraussetzung für eine Pflegschaft. Von Pflegschaft spricht man, wenn ein Pfleger bestimmte fremde Angelegenheiten aufgrund gerichtlicher Anordnung besorgt (§§ 1909ff BGB).

Das Gesetz kennt verschiedene Arten der Pflegschaft:

  • Ergänzungspflegschaft für einen Minderjährigen, dessen Eltern in einem Teilbereich an der Ausübung der elterlichen Sorge verhindert sind (§ 1909 BGB)
  • Leibesfruchtpflegschaft für ein bereits gezeugtes, aber noch ungeborenes Kind (§ 1912 BGB)
  • Abwesenheitspflegschaft für Minderjährige oder Erwachsene mit unbekanntem Aufenthalt (§ 1911 BGB)
  • Pflegschaft für unbekannte Beteiligte einer Rechtsangelegenheit (§ 1913 BGB)
  • Pflegschaft für ein Sammelvermögen (§ 1914 BGB)
  • Prozesspflegschaft in Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit (§ 57 ZPO)
  • Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben (§ 1960, § 1961 BGB)
  • Verfahrenspflegschaft in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 276 FamFG (Betreuungsverfahren), § 317 FamFG (Unterbringungsverfahren), § 419 FamFG (Freiheitsentziehungssachen)

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

« »

SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?

Jetzt testen

STIMMEN VON MITARBEITERN

„Endlich ein Partner an der Seite, der mir hilft, meine Rechte gegenüber der Pflegekasse auch durchzusetzen. Sie haben mir beim Widerspruchsverfahren bei der Durchsetzung der Pflegestufe mit Rat und Tat zur Seite gestanden.“

Lotte R., Düsseldorf

FIRMENKUNDEN

close
phone_in_talk
Beschäftigte

+49 40 228 539 720

headset_mic
Arbeitgeber

+49 40 228 539 722

Jetzt den Deutschen Pflegering für Ihr Unternehmen testen!

Mit Absenden der Anfrage akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Oder rufen Sie an:
Beschäftigte: 040 228 539 720
Arbeitgeber: 040 228 539 722