Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Beatmungspflege

Durch den technischen Fortschritt ist es heutzutage möglich Patienten, die auf eine künstliche Beatmung angewiesen sind, zuhause zu pflegen. Die sogenannte Beatmungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst mit speziell ausgebildetem Fachpersonal. Das Pflegepersonal unterstützt die Angehörigen bei der Pflege, dabei bemisst sich der Pflegeaufwand am jeweiligen Krankheitsbild. Im schwersten Fall stehen die Pflegekräfte 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Die Beatmungspflege muss vom behandelnden Arzt verordnet werden, dieser legt auch die Art der Heimbeatmung und die Einstellungen des Beatmungsgerätes fest. Die ambulanten Pflegekräfte überwachen sehr genau die Beatmung des Pflegebedürftigen und stellen die Geräte nach den Vorgaben des Arztes ein. Das Pflegepersonal ist angewiesen den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte ständig zu überprüfen, um einen optimalen Einsatz zu gewährleisten. Zudem fällt in den Aufgabenbereich der Beatmungspflege, das Absaugen von Schleim und anderen Sekreten sowie das fachgerechte Versorgen von Luftröhrenschnitten und der Austausch von Trachealkanülen. Die Blutgaswerte müssen täglich überprüft werden und die Grund- und Behandlungspflege wird von der zuständigen Pflegekraft ebenfalls übernommen.

Siehe auch pflegefachliche Schwerpunkte

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